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Verkehrsrechtsschutz für alle Verkehrsteilnehmer!

von Tania Dählmann; veröffentlicht am 19.04.2008
Wenn es um den Besitz einer Rechtsschutzversicherung geht, gehen die Meinungen auseinander bei der Beurteilung darüber, ob diese sinnvoll sei oder nicht. Es gibt in der Rechtsschutzversicherung verschiedene Pakete, die man abschließen kann - Privat / Beruf / Verkehrsrechtsschutz / Rechtsschutz für Mieter oder Vermieter. Der wichtigste Baustein im Rechtsschutzbereich, vor allem für unvorhergesehene Ereignisse, ist der Verkehrs-Rechtsschutz. Solange man in irgendeiner Form Verkehrsteilnehmer ist, lautet die Empfehlung, wenigstens diesen Bereich abzusichern, vor allem weil der alleinige Abschluss einer Verkehrsrechtsschutzversicherung auch eine günstige Basisabsicherung darstellt, besonders wenn man diesen Bereich mit einer Selbstbeteiligung wählt.

Wichtiges Beispiel, das für den Abschluss einer Verkehrs-Rechtsschutzversicherung spricht:

Mit einer Rechtsschutzversicherung sichern Sie sich die Möglichkeit Ihre eigenen Ansprüche durchzusetzen. Möchte eine andere Person etwas von Ihnen, z. B. weil diese Person der Meinung ist, Sie hätten Schuld oder Mitschuld an einem Unfall, müsste diese Person gegebenenfalls, um Ihre Ansprüche durchzusetzen gegen Ihre Kfz-Versicherung klagen, wenn Sie beispielsweise mit dem PKW unterwegs waren und Ihre Kfz-Versicherung auch der Meinung ist, die Forderung des Unfallgegners sei unbegründet. Dasselbe gilt allerdings auch umgekehrt für Sie. Möchten Sie Ihre Ansprüche durchsetzen, weil Sie entweder als Fußgänger, Radfahrer oder Autofahrer von einem anderen Autofahrer angefahren wurden, müssten auch Sie klagen, wenn die Gegenseite anderer Auffassung ist. Auch in diesem Beispiel wäre Ihr Prozessgegner nicht der Unfallverursacher, sondern dessen Kfz-Versicherung.
Bekannt ist, dass Prozesse sehr viel Geld verschlingen und solange der Rechtsstreit andauert, man in Vorkasse treten muss. Ein Rechtsstreit kann sich bekanntlich über Jahre hinziehen. Sollte es zu einem Rechtsstreit kommen, kennen viele die Möglichkeit Prozesskostenhilfe zu beantragen. Diese wird allerdings nur bewilligt, wenn der Rechtsstreit Aussicht auf Erfolg bietet. Nur in diesem Fal werden die Kosten vorerst übernommen.
Sollten Sie dann aber den Fall verlieren, bleiben Sie auf den ganzen Kosten, incl. der Kosten Ihres Unfallgegners sitzen.
Bei der Bewilligung von Prozesskostenhilfe, werden auch noch Jahre später Ihre Einkommensverhältnisse überprüft, um evtl. eine Rückzahlung der Prozesskosten zu erreichen, auch wenn die Rückzahlung bei Ihnen nur in monatlichen Raten möglich ist.
Mögliche Kosten, die in einem Rechtsstreit auf Sie zukommen könnten, sind:

Eigene Anwaltskosten
Gerichtskosten
Zeugenauslagen
Anwaltskosten des Gegners
Gutachterkosten
Sachverständigenkosten

Bei einem Streit mit einem Ausländer, ggfls. auch Dolmetscherkosten.
Alleine eine Erstberatung bei einem Anwalt kostet Sie ca. 180 €.
Der Verkehrs-Rechtsschutz schützt Sie nicht nur als Autofahrer, sondern auch als Fußgänger, Radfahrer und Nutzer von öffentl. Verkehrsmitteln gegen Straf- und Schadenersatzforderungen.
Sollten Sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung besitzen und möchten den Anbieter wechseln, ist die auch möglich, wenn bereits ein Rechtsstreit läuft. Es kann trotzdem der alte Vertrag gekündigt werden. Der bisherige Versicherer muss weiterhin die Kosten des Rechtsstreites tragen.
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Noch mehr Informationen rund um die Rechtsschutzversicherung


Informationen zum Autor
NameTania Dählmann
Emailkontakt[at]verbraucherforum-info.de
Homepagewww.verbraucherforum-info.de
Anzahl Artikel1
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veröffentlicht am19.04.2008
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